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Das Vorsignal ist in Grundstellung dunkel. Sobald eine Fahrstraße an dem Vorsignal vorbeiführt, kündigt dieses die Stellung des nächsten Hauptsignals an.
Bei Fahrstraßen, die an einem Zugdeckungssignal enden, bleibt das Vorsignal dunkel.
Das Vorsignal darf mehrfach in einer Fahrstraße vorkommen. Es ist auch möglich Hauptsignale mit einem Vorsignal auszurüsten.
Das Element darf jedoch nicht zwischen Einfahrt und erstem Signal sowie nicht in Ausfahrfahrstraßen (mit und ohne ÜP) verbaut werden.
Es folgen Richtwerte für den Abstände zwischen Vorsignal und Hauptsignal. Die Geschwindigkeiten sind Durchschnittsgeschwindigkeiten, also einschließlich Halten etc. Die Umsetzung in Tempostufen ist je Region unterschiedlich
Maßstab | Abstand |
---|---|
1:64 | 9-11 Felder |
1:32 | 10-12 Felder |
1:16 | 12-14 Felder |
1:8 | 14-16 Felder |
Die Werte sind für Geschwindigkeiten von 120 - 160 km/h bei Tempo 6 und einem Vorsignalabstand von 1.000 m. Der Abstand zwischen Vorsignal und Hauptsignal schwankt in Realität allerdings zwischen 950 m und 1.500 m, bei Nebenbahnen sogar 700 m. Die Abstände können also je nach Strecke variieren.