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| stellwerksim:erbauer:kodex [2021/01/23 12:03] – abrixas | stellwerksim:erbauer:kodex [2025/11/27 09:10] (aktuell) – [Tester-Kodex] Anpassung Punkt 8 LPNKevin | ||
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| - die verwendeten Zuggattungen in ihrer Region so gering wie möglich zu halten. | - die verwendeten Zuggattungen in ihrer Region so gering wie möglich zu halten. | ||
| - Zuggattungen wenn möglich aus dem bereits bestehenden Angebot von Gattungen auszuwählen. | - Zuggattungen wenn möglich aus dem bereits bestehenden Angebot von Gattungen auszuwählen. | ||
| - | - dass die für ein Template ausgewählte Zuggattung auch dem erstellten Zug entspricht. | ||
| - dass gebaute Stellwerke und Züge für jeden im STS verständlich und wartbar sind; Wartbarkeit umfasst dabei insbesondere, | - dass gebaute Stellwerke und Züge für jeden im STS verständlich und wartbar sind; Wartbarkeit umfasst dabei insbesondere, | ||
| - | - durch Verknüpfungen entstehende Templatepakete die Größe | + | - durch Verknüpfungen entstehende Templatepakete die von der Zug-QS vorgegeben Größe |
| - | - der MILZEIT-Parameter im Zugscript nur dann verwendet wird, wenn eine Umsetzung mit dem STUNDE-Parameter nicht möglich ist. | + | - der MILZEIT-Parameter im Zugscript nur dann verwendet wird, wenn eine Umsetzung mit dem STUNDE-Parameter nicht möglich |
| - | - mit R-Admins von angrenzenden Regionen in regelmäßigen Abständen | + | - mit R-Admins von angrenzenden Regionen in regelmäßigen Abständen im Chat oder StiTz zu sprechen. |
| - gemeinsam mit den R-Admins der angrenzenden Regionen entschieden wird, welcher Zug von welcher Region betreut wird, wenn ein Zug durch " | - gemeinsam mit den R-Admins der angrenzenden Regionen entschieden wird, welcher Zug von welcher Region betreut wird, wenn ein Zug durch " | ||
| - die Gedanken und Bedürfnisse anderer Regionen zu respektieren; | - die Gedanken und Bedürfnisse anderer Regionen zu respektieren; | ||
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| - Züge vor der Freigabe auf technische Korrektheit zu prüfen, die beinhaltet im Besonderen die Flag-Verknüpfung und Kontrolle auf doppelte Stellwerke. | - Züge vor der Freigabe auf technische Korrektheit zu prüfen, die beinhaltet im Besonderen die Flag-Verknüpfung und Kontrolle auf doppelte Stellwerke. | ||
| - Züge vor der Freigabe auf logische Korrektheit zu prüfen. Dies beinhaltet Kontrolle der An- und Abfahrtzeiten auf Sinnhaftigkeit, | - Züge vor der Freigabe auf logische Korrektheit zu prüfen. Dies beinhaltet Kontrolle der An- und Abfahrtzeiten auf Sinnhaftigkeit, | ||
| - | - die Freigabe nicht zu verbieten, wenn Zuggattungen und Namensmuster nicht übereinstimmen. | ||
| - den R-Admin und ggf. einer Administrator zu informieren, | - den R-Admin und ggf. einer Administrator zu informieren, | ||
| - objektiv an die Freigabe heranzugehen. | - objektiv an die Freigabe heranzugehen. | ||
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| - Meldungen im Test ihrer entsprechenden Wertigkeit abzusetzen. Dies gilt insbesondere für kritische Meldungen, die nur dann abgesetzt werden sollen, wenn ein weiterer Test des Stellwerks bis zur Fehlerbehebung nicht sinnvoll erscheint. | - Meldungen im Test ihrer entsprechenden Wertigkeit abzusetzen. Dies gilt insbesondere für kritische Meldungen, die nur dann abgesetzt werden sollen, wenn ein weiterer Test des Stellwerks bis zur Fehlerbehebung nicht sinnvoll erscheint. | ||
| - für einen ausgewogenen Test aller Stellwerke zu sorgen, auch wenn diese weniger attraktiv sind. | - für einen ausgewogenen Test aller Stellwerke zu sorgen, auch wenn diese weniger attraktiv sind. | ||
| - | - Anweisungen und Entscheidungen durch Administratoren | + | - Anweisungen und Entscheidungen durch Administratoren, Moderatoren |
| - Anregungen & Hinweise durch Erbauer und andere Tester objektiv anzuhören und beim Testen mit einfließen zu lassen. | - Anregungen & Hinweise durch Erbauer und andere Tester objektiv anzuhören und beim Testen mit einfließen zu lassen. | ||
| Zeile 136: | Zeile 134: | ||
| - | Seit Inkrafttreten des Kodex am 27.11.2008 werden alle bis dahin gültigen Regeln für den STS unwirksam, dies gilt nicht für die Verhaltensregeln im Forum selbst. | + | Seit Inkrafttreten des Kodex am 27.11.2008 |